Grundsätzliche Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger und Asylsuchende

PRESSEMITTEILUNG 

FDP für eine Arbeitspflicht bei erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger und Asylsuchenden. 
Die FDP in Emden sieht klaren Handlungsbedarf mit Einschränkungen. 

Wenn ein Bürgergeldempfänger einer Beschäftigung nachgehen kann, dies aber willentlich und bewusst verweigert, nutzt dieser ganz klar das Solidarsystem unseres Sozialstaats auf Kosten aller Steuerzahler aus Die neuen finanziellen Anreize im Bürgergeld, verbunden mit den zurückgefahrenen Leistungskürzungen, unterstützen dies sicherlich erheblich. 

Dennoch sollte man unbedingt unterscheiden. Viele alleinerziehende Mütter oder Väter und viele gesundheitlich eingeschränkte Personen befinden sich ebenfalls im Bürgergeldbezug und das ist auch gut so. 

Auch Asylsuchenden sollte man die Gelegenheit geben, beispielsweise gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Ebenfalls nur, wenn es die familiären Umstände, sowie der Gesundheitszustand es zulassen. 

Wir sind sicher, dass hierdurch ein großer Schritt für eine gute und nachhaltige Integration gemacht werden kann. Die FDP-Fraktion hatte hierzu bereits eine Anfrage im Rat gestellt, woraufhin im Ausschuss von der Verwaltung berichtet wurde. Die Verwaltung sieht entsprechende Arbeitseinsätze für Asylbewerber allerdings kritisch. 

Dennoch sind hier eindeutig der Bund und das Land gefragt. 
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen geben eine solche Pflicht auf Arbeit bei Bürgergeldempfängern nicht her. Auch den Kommunen sind hier derzeit die Hände größtenteils gebunden. 

Gesetze und Kostenübernahmeregelungen müssen daher geschaffen werden. 

Die Kommunen sind derzeit für solche Maßnahmen nicht ausgestattet und haben keinen finanziellen Spielraum, um hier entsprechende Strukturen zu schaffen. 

Wenn die Rahmenbedingungen hergestellt werden, sind wir uns sicher, dass dadurch sowohl für den Einzelnen, der eine zugewiesene Arbeit verrichtet, wie auch für unsere Gesellschaft ein großer Beitrag geleistet werden kann.