Antwort auf die Anfrage zum erweiterten Führungszezeugnis

Sehr geehrter Herr Meyer, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an diesem wichtigen Themenfeld. Der Schutz junger Menschen ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, der wir alle auf die eine oder andere Art verpflichtet sind. Die Überprüfung ehrenamtlich Tätiger, die sich freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, ist ein wichtiger Bestandteil einer verlässlichen und vertrauenswürdigen Struktur im gesellschaftlichen Miteinander. Auf Bundesebene wurde hierfür ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der dazu beiträgt, die Integrität der handelnden Personen nachvollziehbar zu machen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Das geschieht im Wesentlichen über den § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz.

Das Gesetz legt fest, dass ein erweitertes Führungszeugnis sowohl von hauptamtlich Beschäftigten als auch von ehrenamtlich Tätigen einzuholen und vorzulegen ist, wenn diese regelmäßig, intensiv oder in Alleinverantwortung mit Minderjährigen arbeiten. Entscheidend ist nicht die Tätigkeit an sich, sondern die Art, Dauer und Intensität des Kontaktes. Ehrenamtlich Tätige, die fortlaufend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – etwa als Übungsleitungen, Betreuende von Freizeitmaßnahmen oder Verantwortliche in Vereinen und Jugendgruppen – sind daher verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Personen, die nur gelegentlich oder unter Aufsicht tätig sind oder deren Engagement keinen unmittelbaren Kontakt zu jungen Menschen beinhaltet, wie zum Beispiel Platzwarte oder Reinigungspersonal, sind von dieser Pflicht in der Regel nicht betroffen. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, die persönliche Eignung derjenigen sicherzustellen, die regelmäßig mit jungen Menschen arbeiten, und auf diese Weise das Vertrauen in die Strukturen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit zu stärken. Die gesetzliche Regelung ist als Beitrag zu verstehen, der sicherstellt, dass junge Menschen in einem Umfeld aufwachsen und begleitet werden, in dem Unversehrtheit, Verlässlichkeit, Achtsamkeit und Verantwortung grundlegende Prinzipien sind.

  1. Präzise Informationen zur Frage, welche Unterstützung genau der Stadtsportbund den Vereinen bei der Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse bietet, liegen uns aktuell nicht vor. Anzumerken ist allerdings, dass dem Antragsteller für ein erweitertes Führungszeugnis keine Kosten entstehen. Er muss lediglich seinen Personalausweis/Reisepass und ein Schreiben der anfordernden Stelle – hier des Sportvereins- vorlegen, welches bestätigt, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Ist die Voraussetzung „ehrenamtliche Tätigkeit“ erfüllt, wird das erweiterte Führungszeugnis gebührenfrei beantragt. Wenn das erweiterte Führungszeugnis bei uns in der Behörde beantragt wird, ist sogar von der Erhebung der Gebühr abzusehen! Es werden auch dem Sportverein keine Gebühren in Rechnung gestellt.
  2. Zur zweiten Frage hinsichtlich Schulungs- und Informationsangeboten gibt es in der Stadt Emden zum einen regelmäßig Angebote verschiedener Träger und der Mitarbeitenden des Fachdienstes Jugendförderung zur Thematik Kinderschutz und Prävention. Speziell zum Jugendschutz in Vereinen besteht das Angebot der Stadtjugendpflege, Hilfestellung und Fortbildungsangebote für die ehrenamtlichen Übungsleiter*innen speziell zum Themenbereich der Sensibilisierung für den Kinder- und Jugendschutz. Außerdem finden bereits jährlich Jugendgruppenleiter*innen-Ausbildungen, organisiert und durchgeführt vom Fachdienst Jugendförderung, statt, in denen das Thema einen besonderen Stellenwert hat. In den zweimal jährlich durchgeführten Juleica-Fortbildungen – Jugendleiter*innenCard -, einer Schulung für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, werden Inhalte, die aus der Reihe der Ehrenamtlichen kommen, aufgegriffen und bearbeitet. Der Stadtsportbund erhält die entsprechende Einladung und leitet sie an seine Mitglieder weiter. Eine Juleica-Grundausbildung bereitet aus Sicht der Stadtjugendpflege umfassend auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor.
  3. Die Umsetzung/ Kontrolle des gesetzlichen Rahmens liegt in der Verantwortung der einzelnen Vereine. (Siehe Anlage „Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Verein“) Wir gehen davon aus, dass die Vereine mit dieser Verantwortung nicht alleinstehen, sondern bei ihrem Dachverband Unterstützung finden. Genaue Informationen liegen uns hier allerdings nicht vor. Falls es von Interesse ist, finden Sie zur weiteren Lektüre und Vertiefung des Themas in der Anlage auch den Leitfaden des Niedersächsischen Sportbundes zum Thema Schutzkonzepte.
  4. Nach unserer Kenntnis bestehen aktuell in der Stadt Emden keine eigenständigen oder ergänzenden Regelungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich, wie bereits zu Beginn dieses Schreibens angerissen, aus bundesweit geltenden Vorgaben. Eine einheitliche kommunale Praxis oder verbindliche Regelung speziell für den Sportbereich besteht in Emden bislang nicht. Im Sinne einer wirksamen Prävention und Stärkung des Schutzes junger Menschen wäre es jedoch wünschenswert, sich perspektivisch auf gemeinsame Vorgehensweisen und verbindliche Standards zu verständigen. Vielleicht kann hier ja die aktuelle Initiative des Stadtsportbundes und der Stadtjugendpflegerin dazu dienen, diesen Prozess anzustoßen und denDialog über geeignete Strukturen und Sensibilisierungsmaßnahmen fortzuführen.